Allgemeine Geschaftsbedingungen (AGB)

Allgemeine AGB + besondere Bedingungen Resurgamus Backup

Sicherheitshinweis

Betriebsparameter (Umfang, Zielserver, Sicherungsfrequenz, Aufbewahrung, Groesse/Quota, Optionen, SLA und Betriebsbedingungen) werden ausschliesslich im Vertrag und/oder Angebot festgelegt. Dieses Dokument veroffentlicht solche Details nicht, um Sicherheitsrisiken zu reduzieren.

Allgemeine AGB - Resurgamus Informatique

Artikel 1 - Gegenstand

Diese AGB regeln die Bedingungen, unter denen Resurgamus Informatique professionelle IT-Dienstleistungen fur Geschaftskunden erbringt (Unternehmen, Kanzleien, Freiberufler).

Artikel 2 - Art der Leistungen

Leistungen konnen umfassen: Migration von Fachsoftware (u. a. juristische Migrationen zu Optimus), Installation und Konfiguration von Servern, IT-Sicherheit (Firewall, Antivirus - Bitdefender-Partner), prazventive und korrektive Wartung, Remote-/Vor-Ort-Support, Backup- und Disaster-Recovery-Konzepte, Sicherheitsaudits und Dokumentation, VoIP-Dienste sowie Hosting professioneller Dienste in Frankreich (sichere E-Mail, selbst gehostete Open-Source-Losungen: Nextcloud, Vaultwarden, CryptPad, Optimus usw.). Die Leistungen erfolgen auf Basis eines angenommenen Angebots oder eines speziellen Vertrags.

Artikel 3 - Vom Kunden bereitgestellte Daten

Der Kunde stellt alle fur die Leistungserbringung erforderlichen Informationen bereit (Dateien, Zugange, Dokumentation) und ist fur Qualitat, Rechtmassigkeit und Koharenz verantwortlich. Der Anbieter wahrt Vertraulichkeit innerhalb des Auftragsumfangs.

Artikel 4 - Haftung bzgl. Quelldaten

Das Ergebnis hangt direkt von Qualitat und Integritat der Quelldaten ab. Fehler, Auslassungen oder Inkonsistenzen in Kundendaten begrunden keine Haftung des Anbieters. Erforderliche Korrekturen/Prufungen/Anreicherungen konnen als Zusatzleistung nach Angebot abgerechnet werden.

Artikel 5 - Preise und Zahlung

Preise in Euro; keine Umsatzsteuer (Kleinunternehmer). Eine Anzahlung von 30% bis 100% kann bei Auftrag verlangt werden. Rechnungen sind mangels anderslautender Vereinbarung sofort fallig. Leistungen ausserhalb des Umfangs erfordern ein Zusatzangebot. Zahlungsverzug kann Strafgebuhren auslosen (Artikel 10).

Artikel 6 - Haftungsbegrenzung

Keine Haftung bei Fehlbedienung, nicht zurechenbaren Hard-/Softwareausfallen, beschadigten/unvollstandigen Quelldaten, Sicherheitsvorfallen ausserhalb des Vertragsumfangs, hoherer Gewalt oder Drittverschulden (Angriffe, Provider-Ausfalle usw.). Sicherheits-/Verfugbarkeitszusagen sind "Best Effort", sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 7 - Hosting und Drittanbieter

Beim Hosting durch den Anbieter werden Daten in Frankreich gespeichert, sofern im Angebot/der Broschure nichts anderes angegeben ist. Ausnahmsweise konnen bestimmte Dienste (u. a. Backup/DR) innerhalb EU/EWR gehostet werden, um Resilienz zu verbessern; die Lokation wird im Angebot/Vertrag genannt. Der Kunde bleibt Dateneigentumer und kann Export verlangen. Drittanbieter (OVH, Gandi etc.) werden als Vermittler verwaltet; direkter Plattformzugang ist nicht enthalten, sofern nicht vertraglich vereinbart.

Artikel 8 - Zugriff und Datenubertragbarkeit (DSGVO)

Nach DSGVO hat der Kunde Rechte auf Auskunft und Datenubertragbarkeit. Bei Ende-zu-Ende-Verschlusselung (z. B. Vaultwarden, CryptPad) besitzt der Anbieter keine Entschlusselungsschlussel und kann Daten nur im Ursprungsformat (ggf. verschlusselt) bereitstellen. Der Kunde muss Zugangsdaten/Schlussel verwahren. Auf Anfrage liefert der Anbieter relevante Dateien und ggf. Wiederherstellungsdokumentation.

Artikel 9 - Empfehlungsrabatt (Optimus-Migrationen)

Ein Empfehlungsrabatt kann unter Bedingungen gewahrt werden (verbindliches Angebot >= 2500 EUR, Anzahlung bezahlt, kein anwendbares Widerrufs-/Erstattungsrecht, Name des Empfehlers spatestens bei Angebotsannahme des Geworbenen). Gilt nur fur Datenmigrationen zu Optimus. Rabatt wird auf die Schlussrechnung angewendet und ist nicht auszahlbar oder in Guthaben umwandelbar.

Artikel 10 - Verzugsgebuhren

Bei Zahlungsverzug fallen eine Pauschale von 40 EUR fur Inkassokosten sowie gesetzliche Verzugszinsen an.

Artikel 11 - Kundigung und Stornierung

Bei Stornierung nach Zahlung der Anzahlung verbleibt diese als pauschaler Schadensersatz, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Bei schwerwiegender Vertragsverletzung kann jede Partei schriftlich kundigen.

Artikel 12 - Vertraulichkeit

Austauschinformationen sind vertraulich und durfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung.

Artikel 13 - Streitigkeiten

Es gilt franzosisches Recht. Fur Streitigkeiten ist ausschliesslich das Handelsgericht am Wohnsitz des Kleinunternehmers zustandig.

Artikel 14 - Einzelauftrage vs Managed Services

Interventionen (Diagnose, Fehlerbehebung, Konfiguration, Installation usw.) sind Einzelauftrage und kein Managed-Services-Vertrag. Managed Services erfordern einen separaten Vertrag. Ohne diesen besteht keine Pflicht zur kontinuierlichen Uberwachung.

Artikel 15 - Antivirus-Lizenzen

Der Anbieter kann professionelle Antivirus-Lizenzen (u. a. Bitdefender) weiterverkaufen. Die Lizenz bleibt bis zur vollstandigen Zahlung Eigentum des Anbieters. Bei Nichtzahlung kann die Lizenz gesperrt/entzogen werden, ohne dass dies Managed Services darstellt. Eine reine Lizenzlieferung beinhaltet keine Gerateadministration oder Monitoring.

Artikel 16 - Optionaler Antivirus-Managementvertrag

Optional kann ein Antivirus-Managementvertrag abgeschlossen werden (zentrales Monitoring, Updates, Alarme, Korrekturen, Reporting). Separates Angebot/Vertrag erforderlich. Ohne Vertrag erfolgen keine Massnahmen ohne explizite Anfrage.

Artikel 17 - Grenzen von Sicherheitsleistungen

Sicherheitsempfehlungen basieren auf dem Informationsstand zum Zeitpunkt der Intervention. Ohne umfassendes Audit und vertragliche Betreuung keine Haftung fur spateren Kompromiss. Kundennegligence, Bedrohungsentwicklung oder Nichtumsetzung der Empfehlungen schliessen Haftung aus.

Artikel 18 - Dokumentation und Deliverables

Sofern Dokumentation enthalten ist, wird sie in Standardformaten (pdf, docx, md usw.) geliefert. Sofern nicht anders vereinbart, einmalig am Ende des Auftrags; keine Updates ohne Vertrag.

Artikel 19 - Wartung (korrektiv/evolutiv)

Korrektive oder evolutive Wartung erfolgt auf Anfrage und stets nach Angebot; nicht implizit ohne Wartungsvertrag.

Artikel 20 - Geistiges Eigentum

Tools, Skripte, automatisierte Deployments und technische Dateien bleiben geistiges Eigentum des Anbieters, sofern nicht explizit ubertragen. Der Kunde erhalt ein nicht-exklusives Nutzungsrecht fur interne Zwecke, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 21 - Zugriff auf gehostete Dienste

Administratorzugange konnen auf schriftliche Anfrage bereitgestellt werden; sonst Standardnutzerzugang. Migration zu Dritt-Hosting erfordert eine gesondert zu vergutende Leistung.

Artikel 22 - Testumgebung

Fur kritische Leistungen kann eine Testumgebung empfohlen werden. Lehnt der Kunde dies entgegen Empfehlung ab, tragt er die volle Verantwortung.

Artikel 23 - Drittsoftware

Der Anbieter ist nicht Herausgeber installierter Software und haftet nicht fur deren Funktion, Bugs oder Grenzen. Installation beinhaltet keinen Support nach Inbetriebnahme, sofern nicht vereinbart. Nachträgliche Hilfe erfordert ein separates Angebot.

Artikel 24 - Wartung und Support

Sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um einmalige Leistungen ohne Wartungs-/Support-/Updateverpflichtung. Ein Wartungsvertrag kann separat angeboten werden.

Besondere Bedingungen - Resurgamus Backup

1 - Zweck und Umfang

Diese besonderen Bedingungen regeln den verschlusselten Offsite-Backup-Dienst "Resurgamus Backup" und erganzen die allgemeinen AGB. Umfang, Systeme und Betriebsparameter werden im Vertrag und/oder Angebot festgelegt.

2 - Leistungsubersicht

Der Dienst kann umfassen: Einrichtung des Backup-Agents, automatisierte Sicherungen des definierten Umfangs, Aufbewahrung gemaess Vertrag, sowie Selbstwiederherstellung und/oder assistierte Wiederherstellung (kostenpflichtig) gemaess Vertrag.

3 - Standort und Unterauftrag

Abweichend von der allgemeinen Hostingregel konnen "Resurgamus Backup"-Sicherungen in Deutschland (EU) gehostet werden, DSGVO-konform und nach anwendbaren Sicherheitsstandards, um Resilienz zu verbessern. Der genaue Standort wird im Vertrag/Angebot angegeben.

4 - Quota und Anpassungen

Speicherquota, Umgang mit Uberschreitungen und Anpassungen (Tarifwechsel oder Abrechnung) werden im Vertrag/Angebot definiert. Der Kunde wirkt mit, um wieder innerhalb der Grenzen zu liegen.

5 - Zugriff und Wiederherstellung

Zugriffs- und Wiederherstellungsmodalitaten sowie Abrechnung von Interventionen werden im Vertrag/Angebot festgelegt. Aus Sicherheitsgrunden werden Betriebsdetails in diesem Dokument nicht veroffentlicht.

6 - SLA und Reaktionsziele

SLA und Reaktionsziele sind vertraglich geregelt. Sie sind Best-Effort und konnen durch aussergewohnliche Umstände beeinflusst werden (Grossvorfalle, Uberlast, Provider-Ausfalle usw.).

7 - Verantwortlichkeiten

Der Anbieter setzt technische Mittel fur Backup und Sicherheit im Vertragsumfang um. Der Kunde bleibt verantwortlich fur seine Systeme (Strom, Netzwerk, Zugange), Umfangskoharenz sowie regelmassige Restore-Tests.

8 - Verschlusselung und Schlusselmanagement

Sicherungen sind verschlusselt. Schlusselbereitstellung und -aufbewahrung werden vertraglich geregelt. Der Kunde ist fur sichere Schlusselverwahrung verantwortlich. Bei Verlust/Kompromittierung kundenseitig kann Wiederherstellung unmoglich sein, ohne Haftung des Anbieters.

9 - Preise und Abrechnung

Preise und ggf. Interventionskosten sind im Vertrag/Angebot/Rechnungen festgelegt. Zahlungen sind bei Rechnungserhalt fallig, sofern nicht anders vereinbart.

10 - Laufzeit, Kundigung, Datenruckgabe

Laufzeit, Kundigung und Datenruckgabe sind vertraglich geregelt. Datenruckgabe kann kundenseitige Datentrager erfordern und nach Zeitaufwand kostenpflichtig sein. Ohne rechtzeitige Anforderung konnen Sicherungen dauerhaft geloscht werden.

11 - DSGVO

Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter und verarbeitet Daten nur nach dokumentierten Weisungen innerhalb des Dienstumfangs. Aufbewahrung/Loschung werden vertraglich geregelt.

12 - Vorrang

Diese besonderen Backup-Bedingungen erganzen die allgemeinen AGB. Im Konfliktfall gelten fur "Resurgamus Backup" die besonderen Bedingungen vorrangig.